Großbritannien

Neue Quarantänebestimmungen
ab April 2000 bzw. 2001

Bereits ab April 2000 sollen an ausgewählten Grenzübergängen  / bei ausgewählten Transportgesellschaften Einreisen von Haustieren möglich sein. Hier soll getestet werden, ob die geplanten Abläufe (ab April 2001) praktikabel sind.
Für neuere Infos (nach April  2000) siehe Muff-Site

Die bisher geltenden und die geplanten Einreisebestimmungen betreffen nicht Tiere, die innerhalb der britischen Inseln oder Irland reisen! 

Die britischen Inseln und Irland sind tollwutfrei

   Daher müssen alle Katzen (und Hunde), die nicht von den britischen Inseln oder aus Irland kommen, in eine   6 monatige Quarantäne in einen der lizensierten Kennels. Dies kostet die Besitzer/innen nicht nur mehrere tausend DM, sondern erschreckend viele Tiere sterben an Seuchen, die aufgrund der Massentierhaltung auftreten oder einfach an Einsamkeit und Trauer.


Zur Zeit läuft ein Prozeß von Tierschützern gegen die Quarantänebestimmungen, es ist allerdings schlecht vorstellbar, daß die Richter diese Regelung vollständig vorzeitig aufheben, denn es ist bereits eine Kommission eingesetzt, die innerhalb der nächsten 12 Monate eine Gesetzesvorlage erarbeitet, die  dann ab April 2001 das bisherige Gesetz ablösen soll.

Das geplante Pet Movement Scheme

Die Katze oder der Hund müssen aus einem Land kommen, das tollwutfrei ist. Dies gilt sinngemäß für Tiere, die sich nur vorübergehend in einem dieser Länder aufgehalten haben

Wahrscheinlich folgende Länder:


Andorra, Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, San Marino, Spanien, Schweden, Schweiz, Vatikan. 


Die Einreise von Katzen und Hunden aus Irland ist bereits heute erlaubt.

Darüber hinaus gibt es Inseln, die sich wahrscheinlich auch als tollwutfrei qualifizieren werden:


Antigua und Barbuda, Australien, Bahrain, Barbados, Cap Verde, China (Taiwan), Cook Islands, Falkland Inseln, Fidschi, Franz. Polynesien, Japan, Jamaica, Malta, Mauritius, Neu Kaledonien, Neuseeland, Reunion, St. Kitts, St. Lucia, Seychellen, Singapur, Vanuatu

Katzen und Hunde aus folgenden Kontinenten werden weiterhin der Quarantäne unterliegen:


Nord- und Südamerika, Afrika, Asien und alle anderen  nicht aufgeführten Länder.

Einreisevoraussetzungen von Tieren aus den als tollwutfrei eingestuften Ländern müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  1. sie müssen einen Mikrochip tragen

  2. sie müssen regelmäßig mit einem inaktiven Impfstoff gegen Tollwut geimpft worden sein

  3. Das Blut muß in einem dafür vorgesehen Labor (die Liste wird noch erstellt) als ausreichend immun gegen Tollwut erklärt worden sein. Dies darf nicht länger als 6 Monate her sein

  4. Die Tiere müssen eindeutig identifiziert sein und einen Gesundheitspaß haben (gesund sein)

  5. sie müssen gegen Seuchen geimpft sein, die von anderen nicht in UK ansässigen Tieren übertragen werden

 

Einreisekontrolle

Fähr-, Zug- und Fluggesellschaften werden Kontrollen durchführen, d.h. der Microchip und der Gesundheitspaß werden überprüft. 

Darüber hinaus werden nach der Einreise, in Großbritannien Stichproben vorgenommen

Alle entstehenden Kosten hat der Tierbesitzer zu tragen.

Wird dem Tier die Einreise verweigert, muß es entweder in Quarantäne oder in der Herkunftsland zurück