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Standard der Rasse - Wertungsrichter -

 

Allgemeine Erscheinung

  • Der erste Eindruck eines guten Katzenrichters sollte sein, dass er eine gerechte, strenge, aber auch sanfte und aufmerksame Persönlichkeit darstellt. Er besitzt eine furchtlose, aber nicht aggressive Art, Selbstsicherheit und eine vornehme Zurückhaltung, welche sich darin äußert, dass er nicht sofort beim Richten wahllos neue Freundschaften eingeht, sondern erst später oder gar erst im Hotel bei einem gemütlichen Essen.

  • Der Richter sollte eine gewisse Vornehmheit ausstrahlen, schwer zu definieren, aber immer erkennbar nach Beendigung des offiziellen Richtens.

  • Das Geschlecht ist unerheblich.

  • Körperliche Fitness ist wünschenswert, aber nicht unbedingt erforderlich, da das süße Leben diese Spezies sehr stark verweichlicht hat.

Kleidung

  • Die Kleidung sollte den klimatischen Verhältnissen angepasst sein; Unterwäsche der Jahreszeit entsprechend. Aber niemals darf ein Richter unangenehmen Körpergeruch verbreiten.

Figur

  • Die wünschenswerte Figur einer Richterin sollte den Proportionen der zu richtenden Rassen entsprechen.

  • Die Figur eines männlichen Richters ist von geringerer Bedeutung, aber eine stattliche Erscheinung ist generell bevorzugt.

Hautfarbe

  • Alle Variationen sind zugelassen. Persönlich wurde zwar noch kein blauer Richter erlebt, aber es gibt immer ein erstes Mal.

Größe

  • Ein Richter sollte weder zu groß noch zu klein sein. Als allgemeine Faustregel kann gelten:

  • muss ein Richter sich hinknien, um eine Katze zu beurteilen, so ist er zu groß

  • muss ein Richter hochspringen, um die Hoden zu fühlen, so ist er zu klein.

  • Gemessen werden sollte vom Haaransatz (Haare teilen oder runterdrücken), so dass die tatsächliche Größe festgestellt werden kann.

Gewicht

  • Das Durchschnittsgewicht eines Richters sollte zwischen 50 und 150 Kg liegen, je nach Geschlecht, jedoch muss immer eine Harmonie zur Körpergröße bestehen.

Gangwerk

  • Richter mit der Tendenz, auf dem Boden zu kriechen, sollten in der Beurteilung herabgesetzt werden. Auch das Nicht-Hochheben (schlürfen) der Beine führt zur Abwertung. Bei der Vorwärtsbewegung ist ein Fuß vor den anderen zu setzen.

  • Hüpfen oder ein wiegender Schritt sind zulässig und manchmal auch eine effektvolle Selbstdarstellung.

Präsentation 

  • Während des Richtens sollte der Richter am Richtertisch sitzen, die Beine leicht gespreizt, Arme vor der Brust gekreuzt, das Kinn leicht auf die Brust gesenkt, mit einem leicht aus den Augenwinkeln schielenden Blick.

  • Ältere und erfahrene Richter kennen Dutzende dieser Haltungspositionen und sind schon öfters dabei eingenickt.

Geringe Fehler

  • Stummheit

  • Ein Richter sollte in einer gut hörbaren Lautstärke sprechen. Der Wortschatz ist ausreichend, wenn er die Wörter  Vorzüglich, Nominiert und Best in Variety sowie die Zahlen von 1 - 3 beherrscht.

  • Schwerhörigkeit

  • Schwerhörigkeit ist nicht als Fehler zu bewerten. Tatsächlich sollte es sogar als Vorzug angesehen werden, wenn der Richter die ungezogenen Kommentare am Rande des Richtertischs oder die ins Ohr geflüsterten Hinweise der Vorführenden über die Qualitäten ihrer Katze nicht hört.

  • Blindheit

  • Es ist von Vorteil, wenn ein Richter den vollen Gebrauch beider Augen hat. Es gibt jedoch auch bekannte Personen mit extrem stark eingeschränktem Sehvermögen, was einer erfolgreichen Richterkarriere nicht im Wege steht. Vielleicht sollte man das Sehvermögen vom Standard ausschließen, um endlose Diskussionen nach dem Richten zu vermeiden.

Disqualifizierende Fehler

  • Richter, welche toben, brüllen oder hysterische Lachanfälle bekommen, wenn ein Vorführer mit einer erbarmungswürdigen Kreatur zum Richtertisch kommt, sind sofort zu disqualifizieren.

  • Es sind Richter auszuschließen, die den reibungslosen Ablauf unterbrechen, während ein Vorführender einen Scheck für ihn ausstellt, um ihn sofort und nicht erst nach der Beendigung des Richtens in Empfang zu nehmen.

  • Ein Richter, der einen Vorführenden beleidigt oder körperlich angreift, ist nach dreimaliger schriftlicher Verwarnung auszuschließen.

  • Ein Richter ist sofort des Ringes zu verweisen, wenn er öffentlich uriniert oder Kot absetzt. Diese Vorschrift trifft im Übrigen auch auf Sonderleiter und Ringpersonal zu.

Ähnlichkeiten mit lebenden oder verstorbenen Personen sind rein zufällig und nicht beabsichtigt. 

Gefunden habe ich diesen Standard in einem Diskussionsforum. Leider ist mir der Verfasser nicht bekannt, so das ich Ihm nicht zu diesem Standard gratulieren kann.